Alle von uns angebotenen Lasertypen entsprechen den Laserschutzklassen 3b und 4. Laser in diesen Klassen sind keinesfalls als Spielzeug anzusehen, für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Laser bieten wir Ihnen nachfolgend die aktuellen pdf-Dokumente der Berufsgenossenschaft zum Download an. Für Rückfragen steht Ihnen ein Laserschutzbeauftragter in unserem Hause gerne zur Verfügung. Der größteste Unterschied zwischen medizinischen Lasern und Showlasern liegt in der Verengung (bei med. laser) und der Aufweitung bzw. Vervielfältiung des Laserstrahls (bei showlaser). Bei Showlasern ist der Einsatz von Nebelmaschinen und Hazern geradezu Pflicht um die wunderschönen Laserwellen im Raum sichtbar zu machen. Bereits hierdurch entsteht eine enorme Strahlenminderung welche für das menschliche Auge, im vorgeschriebenen Maß, auch keinerlei Gefahren mit sich bringt. Nachfolgende Dokumente sollen Ihnen helfen mit Lasern und Sicherheitsklassen (im Sinne aller Menschen, die Spass an Lasern haben) bewusst umzugehen. BGV B2: Laserstrahlung BGI 5007: Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke BGI 832: Betrieb von Lasereinrichtungen Laserschutz Informationen (Schweiz) |